Allgemeine Geschäftsbedingungen
DI Dr. Helmut Leinfellner / pc-factory.at
Stand: 19. 9. 2008
1. Geltungsbereich
Die Leistungen von pc-factory.at erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von pc-factory.at schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Zusagen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch pc-factory.at. Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von pc-factory.at sind nicht berechtigt, Nebenabreden zu treffen oder Eigenschaften zuzusichern, die nicht schriftlich niedergelegt sind.
2. Lieferungen und Leistungen
- pc-factory.at ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit diese gleichwertig sind und den vorgesehenen Verwendungszweck nicht beeinträchtigen.
- Das Recht zu Teillieferungen und deren getrennter Fakturierung bleibt pc-factory.at vorbehalten.
- Der Liefertermin wird nach den voraussichtlichen Leistungskapazitäten von pc-factory.at vereinbart und versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse wie höherer Gewalt, unabhängig davon, ob diese bei pc-factory.at oder bei Vorlieferanten eintreten. Sollte pc-factory.at mit einer Leistung mehr als 4 Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluss weiterer Ansprüche vom Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerungen länger als 6 Wochen dauern, ist auch pc-factory.at berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3. Abnahme
Der Kunde hat die Vertragsprodukte unmittelbar nach Ausführung oder Lieferung auf Vollständigkeit und Übereinstimmung laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine schriftliche Rüge innerhalb von 8 Tagen nach Ausführung oder Erhalt der Lieferung, gilt das Vertragsprodukt als abgenommen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- Sämtliche Preise verstehen sich bei sofortiger Bezahlung ohne jeden Abzug, wenn auf der jeweiligen Rechnung nicht anders vermerkt. Verpackung, Porto und ggf. Versicherung werden bei Versand gesondert berechnet.
- Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
- Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von pc-factory.at bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
- Bei Weiterveräußerung des Vertragsproduktes an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der Dritte die Rechte von pc-factory.at berücksichtigt.
6. Gewährleistung
- pc-factory.at gewährleistet 6 Monate nach Übergabe der Leistung, dass Mängel nach seiner Wahl durch Nachbesserung und/oder Ersatzleistung kostenlos behoben werden. Dem Kunden bleibt vorbehalten, bei mehreren fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen und im Falle der Unmöglichkeit einer Ersatzleistung unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Gewährleistungsansprüche bestehen nicht. Das Recht zur Nachbesserung gilt sowohl bei Werk- als auch bei Werklieferungs, Kauf- und Dienstverträgen.
- Der Kunde übernimmt für alle Lieferungen und Leistungen von pc-factory.at eine Untersuchungs- und Rügepflicht; Mängel müssen pc-factory.at binnen 8 Tagen nach Übergabe der Ware oder Leistung schriftlich und unter genauer Substantiierung angezeigt werden.
- Mangelhafte Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch pc-factory.at bereitzuhalten.
- Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungspflichten aus.
- Die Gewährleistung entfällt auch, wenn der Kunde nicht genehmigte Änderungen oder Reparaturen durch nicht von pc-factory.at autorisiertes Personal durchführen lässt.
- Für Leistungen und Produkte, die von Kunden explizit unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung bestellt wurden, entfallen alle Regelungen, die dem Kunden Gewährleistungs- oder Ersatzansprüche zusichern.
- Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist pc-factory.at berechtigt, Ersatz für alle Aufwendungen zu verlangen. Kosten der Überprüfung und einer Instandsetzung oder Neukonfiguration werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von pc-factory.at berechnet.
- Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung sowie bei kostenpflichtigen Reparaturen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
7. Besondere Regeln für Software
- Nutzungsrecht
- Gegen Zahlung der vereinbarten Entgelte erhält der Kunde das nicht ausschließliche und - wenn nicht durch die Lizenzbedingungen der jeweiligen Software anders geregelt - nicht übertragbare Recht, die überlassene Software zu benutzen. Dieses Nutzungsrecht gilt für den eigenen Gebrauch des Kunden. Weiterhin sind die Copyrights und Regelungen zu beachten, die für die enthaltenen Softwarepakete Dritter gültig sind.
- Der Einsatz der Software für einen bestimmten Zweck wird vom Kunden selbst bestimmt. Es obliegt ihm, die Software leistungs- und funktionsgerecht einzusetzen.
- Sofern nicht anders vereinbart, unterliegt der Kunde auch im Falle einer Aushändigung des Quellcodes der jeweiligen Software einer Geheimhaltungs-Vereinbarung bezüglich dieses Quellcodes.
- Gewährleistung und Haftung
- Die Gewährleistungsdauer für von pc-factory.at erstellte Software beträgt sechs Monate vom Datum der Installation an gerechnet. Diese Gewährleistung bezieht sich auch auf die im Rahmen der vereinbarten Leistung erbrachte, korrekte Installation von Software Dritter durch pc-factory.at, jedoch nicht auf die Fehlerfreiheit dieser Software.
- Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik Fehler in Software nicht ausgeschlossen werden können. Ein etwaiger nachvollziehbarer Fehler in von pc-factory.at hergestellter Software, den der Kunde pc-factory.at unverzüglich schriftlich mitteilt, wird von pc-factory.at binnen angemessener Frist kostenlos beseitigt. Statt der Fehlerbeseitigung kann pc-factory.at nach seiner Wahl auch eine andere Version der Software zur Verfügung stellen. Stellt sich bei der Untersuchung von Fehlfunktionen heraus, dass diese nicht auf einem Fehler der Software beruhen, so kann pc-factory.at den Aufwand entsprechend den jeweils gültigen Preisen in Rechnung stellen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, bei mehreren fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen unter den gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag über Software zurückzutreten. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere berührt der Rücktritt von Software die Wirksamkeit anderer Verträge nicht.
- Für die Fehlerfreiheit von Betriebssystemen und Datenbanken sowie für von Dritten hergestellten Soft- und Hardwareprodukte oder Komponenten wird durch pc-factory.at keine Gewährleistung übernommen.
- Im Falle von nicht ausschließlich durch pc-factory.at hergestellter Software gelten in Ergänzung die Bedingungen der anderen Hersteller, die der Software in Form von Lizenzverträgen beiliegen.
8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
pc-factory.at übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat pc-factory.at von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.
9. Haftung
- pc-factory.at haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. pc-factory.at haftet insbesondere nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Schäden aus positiver Vertragsverletzung oder entgangenem Gewinn.
- Die Haftung von pc-factory.at für schriftlich zugesicherte Eigenschaften nach den Vorschriften des Produkthaftgesetzes bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.
- Die Haftung ist auf den Auftragswert beschränkt.
10. Allgemeine Bestimmungen
- Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Kunden ist St. Johann im Pongau.
- Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG), das Einheitliche Vertragsabschlussgesetz (EAG) und das UN-Kaufrecht sind ausgeschlossen.
Altenmarkt im Pongau, 19. 9. 2008